Kommunale und zivilgesellschaftliche Verantwortung angesichts rechtsextremer Aufmärsche
Mittwoch, 03. Februar 2010 um 22:48 Uhr
im Gespräch mit
Dr. Albrecht Schröter (Oberbürgermeister Jena)
4. Februar 2010, 19:00 Uhr,
Rathaus Große Börse, Lübeck
Welche kommunale Handlungsmöglichkeiten gibt es angesichts rechtsextremistischer Aufmärsche? Wie kann die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wirkungsvoll gestaltet werden, um Naziaufmärsche zu verhindern?
Am 27 März 2010 wollen Nazis wie in den vergangenen Jahren wieder durch Lübeck marschieren. Sie nehmen die Bombardierung Lübecks durch die alliierte Luftwaffe im März 1942 zum Anlass. Wie können wir uns als Zivilgesellschaft zu verhalten? Als Chef der Versammlungsbehörde in Jena hat Oberbürgermeister Dr. Schröter die Pflicht zur Neutralität. Trotzdem ist er bekannt für sein Engagement gegen Nazis.
In Jena wurden mehrfach erfolgreich Naziaufmärsche be- und verhindert. Das ist nicht zuletzt der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Kommune und zivilgesellschaftlichen Netzwerken zu verdanken.
Demokraten stehen in Jena erfolgreich zusammen, Stadtpolitiker von CDU, Grünen, PDS und SPD stellen sich schützend in einer
Kette vor die Blockierer. Der Platz wird nicht geräumt. Die Nazis müssen an den Rand der Stadt ausweichen. Was ist in Jena anders als in Lübeck? Was können wir in Lübeck von Jena lernen? Auf Initiative des gastgebenden Oberbürgermeisters wird Ende Januar 2010 in Jena eine Konferenz stattfinden, bei der die Zusammenarbeit zwischen interessierten Kommunen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken vor Ort diskutiert werden soll.
Können Naziaufmärsche versammlungsrechtlich verhindert werden? Was ist jenseits des Versammlungsrechts möglich?
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien
oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische,
nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den
Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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